Liköre müssen laut EU-Gesetz mindestens 100g/L Zucker aufweisen und 15% Alkoholgehalt haben. Sogenannte Crèmes sind mit 250g/L Mindestzuckergehalt noch gehaltvoller. Geschmacklich und geografisch gehen sie in alle Richtungen, von bitterem italienischem Amaro über frischen deutschen Pfefferminzlikör bis hin zu würzigen französischen Kräuterrezepturen.